Alle haben die Wahl: Der SKM unterstützt Wohnungslose beim Ausüben ihres Wahlrechts bei der Bundestagswahl (26. September)

6. August 2021; ksd

Köln. Eigentlich ist das Wahlrecht ein Menschenrecht. Doch nicht jeder Mensch hat die Chance, es auszuüben – auch nicht in Deutschland. Wer wohnungslos ist und somit keine Meldeadresse nachweisen kann, darf nicht zur Wahlurne gehen. Doch der SKM Köln, der Sozialdienst Katholischer Männer, sowie Kölns Stadtdechant Msgr. Robert Kleine setzen sich dafür ein, dass auch wohnungslose Menschen ihr Wahlrecht ausüben können. Im Beitrag der NRW-Lokalradios erklären Kleine sowie Jane van Well und Ralf Promper vom SKM, wie auch Menschen ohne eigene Wohnung wählen können, und warum sie sich dafür engagieren. Außerdem kommt der 71-jährige Peter zu Wort, der schon lange auf der Straße lebt, und der mit seiner Stimme über die Politik in Deutschland mitentscheiden möchte – jedenfalls wenn die Sorge um die nächste Mahlzeit oder die nächste Übernachtungsmöglichkeit ihm nicht die Kraft dafür rauben. Gerade um Menschen wie ihn geht es dem SKM und Stadtdechant Robert Kleine: „Alle Menschen sind Abbild Gottes, haben eine Würde.“ Für sie wolle und müsse sich die Kirche einsetzen. „Deshalb haben wir ganz klar auch die im Blick, die ohne Obdach, die wohnungslos sind“, so Kleine. Wohnungslose, die wählen wollen, können über eine Meldeadresse beim SKM ihr Recht auf Teilnahme an den Wahlen ausüben. Das nächste Mal bei der Bundestagswahl am 26. September.

 

www.skm-koeln.de

 

Ein Interview von DOMRADIO.DE mit Ralf Promper, dem Leiter der SKM-Einrichtung für Wohnungslose am Kölner Hauptbahnhof können Sie hier nachhören und hier nachlesen.

 

Im Beitrag auf Radio Köln ruft Kölns Stadtdechant Msgr. Robert Kleine dazu auf, sein Wahlrecht auszuüben und erinnert daran, dass nicht überall auf der Welt Menschen dieses Recht zugestanden wird.

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