Corona: Aktuelle Regelungen für Sakramente
18. März 2020; ksd
Update: Mitte Mai hat das Erzbistum Köln einen Überblick über Bestimmungen zu den Sakramenten gegeben:
Die Verhaltensmaßnahmen beruhen auf Vereinbarungen der fünf (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen untereinander und mit den Landesregierungen in Düsseldorf und Mainz.
Taufen, Trauungen und Firmungen sowie die Diakonen- und Priesterweihe sind grundsätzlich und gemäß den liturgischen Vorgaben wieder möglich, wenn sich alle Beteiligten an die Ordnungs-, Hygiene- und Abstandsregeln halten, die auch für Gottesdienste gelten.
Taufen und Trauungen
Um etwa bei einer Taufe jede Gefährdung auszuschließen, vollzieht der Taufspender alle Riten unter Beachtung der Desinfektions- und Abstandsregeln und gegebenenfalls mit Mundschutz, der auch für Eltern, Paten und Angehörige erforderlich ist. Gleiches gilt auch für kirchliche Trauungen, die unter denselben Bedingungen wie öffentliche Gottesdienste möglich sind. Hier gelten ebenfalls alle bereits veröffentlichten Ordnungs-, Hygiene- und Abstandsregeln.
Firmungen
Firmungen, die in den Seelsorgebereichen geplant waren, können in Absprache und mit beschränkter Teilnehmerzahl in einer Firmfeier im Kölner Dom nach Christi Himmelfahrt gespendet werden. Für die Feier der Firmung nach den Sommerferien 2020 gelten gesonderte Vorgaben, die die Seelsorgebereiche jeweils mit dem Weihbischof ihres Pastoralbezirks vereinbaren.
Diakonenweihe
Die Diakonenweihe findet auch in diesem Jahr am Dreifaltigkeitssonntag, dem 7. Juni im Kölner Dom mit geladenen Gästen statt. Die Priesterweihe spendet Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki am Herz-Jesu-Fest, dem 19. Juni, im Kölner Dom. Auch hierbei kann vor Ort nur mitfeiern, wer über das Erzbischöfliche Priesterseminar eine Einladung erhält.
Fronleichnam und Prozessionen
In diesem Jahr wird auch das Fronleichnamsfest am Donnerstag, 11. Juni, unter den geltenden Schutzmaßnahmen gefeiert. Wird die Eucharistiefeier an diesem Tag als Freiluftgottesdienst gehalten, gelten besondere Bestimmungen. Dazu gehört, dass die traditionelle Fronleichnamsprozession entfallen muss (auch die Schiffsprozession „Mülheimer Gottesztracht“ ist abgesagt worden), weil dabei die getroffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend gewährleistet werden können. Stattdessen soll orts- und situationsbezogen etwa eine Zeit der eucharistischen Anbetung im Anschluss an die Messfeier praktiziert werden.
Die Fronleichnamsfeier auf dem Roncalliplatz am Kölner Dom soll, sofern das Wetter es zulässt, als Freiluftgottesdienst gefeiert werden. Der Gottesdienst wird ab 10 Uhr von DOMRADIO.DE live übertragen. Für die Mitfeier ist eine kostenfreie Zuganskarte notwendig, diese kann aber derzeit noch nicht gebucht werden. Informationen zu den Gottesdiensen im Kölner Dom und Buchung von Karten unter www.koelner-dom.de Der Kalender wird immer mittwochs um 9 Uhr bis zum Sonntag der jeweiligen Folgewoche freigeschaltet.
DOMRADIO.DE hat zu Fronleichnam 2020 in Corona-Zeiten dazu ein Interview mit Stadtdechant Robert Kleine geführt.
Das aus Anlass der Corona-Krise eingeführte und deutschlandweit vielfach auch ökumenisch aufgegriffene Läuten um 19.30 Uhr soll zunächst bis auf Weiteres fortgesetzt werden. Es lädt die Menschen dazu ein, sich um diese Zeit geistig oder virtuell gemeinsam im Gebet zu überwinden. Außerdem soll dieses Läuten diejenigen ermutigen, die derzeit als Ärzte und Pflegekräfte besonders gefordert sind.
Update: Die Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie Taufen und Trauungen (unter Einhaltung der Vorgaben für Gruppengrößen, Hygiene- und Abstandsregeln) durchführen wollen. Im Kölner Dom etwa können bereits angemeldete Taufen und Trauungen wieder stattfinden, statt in der Sakramentenkapelle nun in der Marienkapelle, wo 17 Plätze zur Verfügung stehen. In manchen Gemeinden wird auch bereits die Durchführung der Erstkommunion geplant. Für die Firmung wird im Erzbistum derzeit noch eine Regelung erarbeitet. Bestattungen mt Trauerfeiern können unter Einhaltung der Auflagen in Köln bereits seit kurzem wieder durchgeführt werden.
Update: In Köln sollen wieder größere Trauergemeinden zugelassen werden, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ am 21. April. Laut der neuen Corona-Schutzverordnung seien Erd- und Urnenbestattungen ohne Begrenzung des Teilnehmerkreises möglich, sofern die Hygiene-Maßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten würden. Über eine Öffnung der Trauerhallen werde kurzfristig entschieden.
Köln. Das Erzbistum Köln hat – bis zum 1. Juni – alle Erstkommunion- und Firmfeiern ausgesetzt (bei der Erstkommunion handelt es sich aktuell um eine Empfehlung an die Gemeinden). Auch für die Spendung der anderen Sakramente gibt es derzeit eindeutige Regelungen. So finden auch keine Taufen und Trauungen statt. Die Krankensalbung für Schwer- und Schwerstkranke wird weiterhin gespendet.
Besonders betroffen von den Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie sind Trauernde. So werden derzeit keine Exequien, das heißt Heilige Messen im Rahmen der Begräbnisfeierlichkeiten, gefeiert. Diese sollen nachgeholt werden, sobald dies möglich ist. Priester werden allerdings aufgefordert, zeitnah zum Todesfall eine Messe für den Verstorbenen zu lesen, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Die Stadt Köln hat darüber hinaus verfügt, dass an Begräbnissen nur noch Angehörige ersten Grades teilnehmen können, also Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Eltern des Verstorbenen, wobei auf Trauerfeiern in den Friedhofskapellen oder privaten Trauerhallen verzichtet werden muss. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 10. April.
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auch auf den Internetseiten des Erzbistums Köln und der Stadt Köln.
Im Interview mit DOMRADIO.DE spricht Dr. Peter Bromkamp, Diözesanreferent für Altenheimseelsorge im Erzbistum Köln, über die Herausforderungen für die Seelsorge und Betreuung der Menschen in Senioren- und Pflege-Einrichtungen. Dabei geht er auch auf das Thema Krankensalbung ein.
In einem weiteren Interview mit DOMRADIO.DE spricht Eva-Maria Will, Referentin für Trauerpastoral im Erzbistum Köln, darüber, wie Trauernde, aber auch Tröstende damit umgehen können, dass in der Corona-Krise keine Trauerfeiern und Bestattungen in größerem Kreis stattfinden können.