Stadtdechant Robert Kleine fordert: „Öffentliche Gottesdienste zeitnah wieder zulassen“ / Konzept und Zeitplan von Bund und Ländern offen

16. April 2020; ksd

Köln. Bei der Ankündigung zu ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen sind Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen weiterhin ausgenommen worden. Der Kölner Stadtdechant Msgr. Robert Kleine kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen und fordert von der morgen (Freitag, 17. April) tagenden Innenministerkonferenz klare Entscheidungen und zeitnahe Schritte in Richtung einer Zulassung öffentlicher Gottesdienste. Seine Stellungnahme im Wortlaut:

 

„Am gestrigen Mittwoch haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten gemeinsame Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst und vorgestellt. So sehr ich begrüße, dass für die nächsten Wochen erste Lockerungen der bisherigen Corona-Maßnahmen vorgesehen sind, die vor allem die Wirtschaft und das Schulwesen betreffen, vermisse ich umso mehr Lockerungen, die wieder die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ermöglichen. 

Dass es hier zu keinen Änderungen kommt, ärgert mich – zumal das Bundesverfassungsgericht erst am 10. April 2020 in seinem Urteil betont hat:

,Der überaus schwerwiegende Eingriff in die Glaubensfreiheit zum Schutz von Gesundheit und Leben ist auch deshalb derzeit vertretbar, weil (…) das hier in Rede stehende Verbot von Zusammenkünften in Kirchen bis zum 19. April 2020 befristet ist. Damit ist sichergestellt, dass die Verordnung unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Corona-Pandemie fortgeschrieben werden muss. Hierbei ist – wie auch bei jeder weiteren Fortschreibung der Verordnung – hinsichtlich des im vorliegenden Verfahren relevanten Verbots von Zusammenkünften in Kirchen eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen und zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, das Verbot von Gottesdiensten unter – gegebenenfalls strengen – Auflagen und möglicherweise auch regional begrenzt zu lockern.‘

 

Kirche kann Einhaltung von Sicherheits- und Hygienebestimmungen gewährleisten

 

Ich persönlich hatte erwartet, dass bereits in der gestrigen Konferenz eine solche ,strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit‘ stattfindet. Die Bundeskanzlerin berichtete in der Pressekonferenz, man habe intensiv über das hohe Gut der Religionsfreiheit gesprochen, um dann mit der Bemerkung zu enden: ,Wir wollen, dass religiöse Feierlichkeiten, Veranstaltungen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften zunächst weiterhin nicht stattfinden. Aber noch in dieser Woche wird es ein Gespräch von Ministerpräsidenten und dem Bundesminister des Innern über die Frage geben, wie man einen einvernehmlichen Weg für das weitere Vorgehen findet.‘

Ich erwarte von der morgen tagenden Innenministerkonferenz zeitnahe Schritte in Richtung der Zulassung öffentlicher Gottesdienste. Das Recht auf freie Religionsausübung muss im Sinne des Bundesverfassungsurteils so weit wie möglich gewährt werden!

Als katholische Kirche können wir gewährleisten, dass in unseren Kirchen nur Gottesdienste gefeiert werden, die den geltenden strengen Hygienebestimmungen entsprechen. Gerade in unseren Kirchenräumen ist zum Beispiel durch die in der Regel feste Möblierung die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern einfacher zu gewährleisten als in Geschäften. 

Ich gehe davon aus, dass in einem ersten Schritt die Anzahl der Gläubigen pro Gottesdienst auf Grundlage der Größe des Gotteshauses beschränkt sein wird. Dann werden wir gerne die Anzahl der Gottesdienste erhöhen, sodass jeder, der mitfeiern möchte, die Gelegenheit erhält, im Gottesdienst aus der Frohen Botschaft gerade in dieser Zeit Trost und Hoffnung zu erfahren.“

 

UPDATE:

Ein Gespräch von Innenstaatssekretär Markus Kerber mit Vertretern der Kirchen und Religionsgemeinschaften blieb am 17. April ohne das von vielen Kirchenvertretern erhoffte Ergebnis. Nach Angaben eines Sprechers des Bundesinnenministeriums gebe es bundesweit noch keinen Zeitplan für eine Wiederzulassung religiöser Zusammenkünfte und Gottesdienste. Am 30. April wollten Bund und Länder demnach wieder Bilanz ziehen und über den weiteren Umgang mit den Corona-Einschränkungen beraten. Gottesdienste und Zusammenkünfte seien zunächst bis zum 4. Mai nicht gestattet. Für einen Zeitplan sei es noch zu früh, aber es werde gemeinsam mit den Ländern ein Konzept erarbeitet. ZIel sei ein bundesweit möglichst einheitliches Vorgehen.

Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, äußerte sich dazu auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Nach seiner Einschätzung könnten öffentliche katholische Gottesdienste „zeitnah“ nach dem 30. April möglich sei, so der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe. Die Religionsgemeinschaften sollten Konzepte erarbeiten, wie Gottesdienste unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich sein könnten. Diese sollten dann mit den einzelnen Landesregierungen abgestimmt werden. Die katholische Kirche sei dabei schon sehr weit, so Jüsten gegenüber der KNA. In einigen Bundesländern lägen solche Konzepte bereits vor. Laut dem Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, arbeitet auch das Erzbistum Köln bereits an so einem Konzept.

 

Mehr darüber lesen Sie in diesem Beitrag auf katholisch.de

  

Zurück