Wieder öffentliche Gottesdienste – unter Auflagen / Kostenlose Anmeldung für den Kölner Dom
24. April 2020; ksd
UPDATE: Auch viele Gemeinden im Stadtdekanat Köln nehmen die Praxis öffentlicher Gottesdienste wieder auf. In einigen Pfarreien werden noch Modelle entwickelt. In der Regel gilt eine Beschränkung der Teilnehmerzahl, häufig gibt es gemeindeintern ein Anmeldeverfahren.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Gottesdienstzeiten und -orte im Stadtdekanat Köln.
Das Stadtdekanat Köln wird Sie über das Angebot weiterer Gottesdiensten informieren, sobald die entsprechenden Informationen vorliegen.
Sakramentenspenden: Die Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie Taufen und Trauungen
(unter Einhaltung der Vorgaben für Gruppengrößen, Hygiene- und Abstandsregeln) durchführen wollen.
Mancherorts wird auch bereits die Durchführung der Erstkommunion geplant. Für die Firmung wird im
Erzbistum noch eine Regelung erarbeitet. Bestattungen und Trauerfeiern können unter Einhaltung der
Auflagen in Köln bereits seit kurzem wieder durchgeführt werden.
UPDATE: Wieder öffentliche Gottesdienste im Kölner Dom (sonntags und abends nur nach
Anmeldung, ab 6. Mai)
Köln (mk).
Nachdem die Gottesdienste im Kölner Dom für einige Wochen unter Ausschluss der
Öffentlichkeit gefeiert worden sind, werden sie im Mai sukzessive und unter strengen hygienischen
Auflagen wieder für Mitfeiernde geöffnet. Als erste Heilige Messe dieser Art wird das Pontifikalamt
am kommenden Sonntag, 3. Mai, mit Kardinal Rainer Maria Woelki wieder mit Gläubigen im Dom
gefeiert. Während die jeweils 122 Plätze für diesen Gottesdienst und einige Folgegottesdienste noch
intern vergeben werden, um mit den neuen Anforderungen an Hygiene und Sicherheit erste
Erfahrungswerte zu sammeln, wird es ab Mittwoch, 6. Mai, 9 Uhr, auf
www.koelner-dom.de/zugangskarten möglich sein, kostenlose Zugangskarten für
Dom-Gottesdienste ab dem 10. Mai zu erwerben.
Unter strengen hygienischen Auflagen dürfen im Erzbistum Köln ab dem 1. Mai wieder Gottesdienste gefeiert werden (siehe auch unten). So auch im Kölner Dom, wo der letzte öffentliche Gottesdienst am 14. März stattgefunden hat. Nach einigen Wochen, in denen die Mitfeier ausschließlich vor dem Bildschirm möglich war, können die Gläubigen – nach vorheriger Anmeldung – nun wieder zum Gottesdienst in den Dom kommen. 122 Plätze stehen pro Gottesdienst zur Verfügung.
Jeden Mittwoch um 9 Uhr werden künftig auf der angegebenen Webseite die Gottesdienste der kommenden Woche freigeschaltet. Pro Buchung ist es möglich, maximal zwei kostenfreie Tickets zu erwerben. Dabei ist die Teilnehmerzahl pro Gottesdienst auf 122 begrenzt. Eine telefonische Kartenreservierung für alle, die keinen Internetzugang haben, ist mittwochs bis freitags jeweils zwischen 11 Uhr und 13 Uhr möglich unter Telefon 0221 17940222
Ab Montag, 4. Mai, können die Morgengottesdienste werktags im Kölner Dom wieder ohne Voranmeldung besucht werden. Auch hier gilt die maximale Besucherzahl von 122 Personen. Ist sie erreicht, wird der Einlass unterbrochen. Die Daten aller Besucher werden erfasst, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Um die liturgischen Feiern so zu gestalten, dass die Gefahr einer Corona-Ansteckung maximal vermieden werden kann, gelten zahlreiche Sonderregelungen. So bittet das Metropolitankapitel des Kölner Domes alle Menschen, die sich krank oder unwohl fühlen, auf eine Teilnahme am Gottesdienst im Dom zu verzichten und zu Hause zu bleiben. Wer einen der Sonntagsgottesdienste oder der Gottesdiensten werktags um 18.30 Uhr mitfeiern möchte, muss sich nach dem oben beschriebenen Verfahren eine kostenlose Zugangskarte sichern. Die Karten sind nicht übertragbar.
Das Metropolitankapitel empfiehlt dringend, auf dem Weg zum Dom und in der Kathedrale eine Schutzmaske zu tragen. Vor dem Westportal weisen entsprechende Bodenmarkierungen den Weg zum Einlass, der etwa eine Stunde vor den jeweiligen Gottesdiensten beginnt. In Kürze werden vor dem Dom kontaktlose Desinfektionsspender bereitstehen, an denen sich alle Besucher vor dem Betreten des Gotteshauses die Hände desinfizieren können. Nach der Kontrolle der Zugangskarten weisen die Domschweizer den Besucherinnen und Besuchern einen markierten Platz zu. Platzwechsel sind nicht möglich.
Während der Liturgie sind die Mitfeiernden aufgefordert, ausreichend Abstand voneinander zu halten und auf jeglichen Körperkontakt – etwa das Händeschütteln zum Friedensgruß – zu verzichten. Der Gesang innerhalb der Liturgien entfällt bis auf Weiteres. Für den Kommuniongang gibt es markierte Laufwege und Bodenmarkierungen. Die Mundkommunion unterbleibt bis auf Weiteres. Nach dem Gottesdienst erfolgt der Ausgang aus der Kathedrale über das Südportal. Auch dabei werden alle Besucherinnen und Besucher gebeten, ausreichend Abstand voneinander zu halten und auf dem Roncalliplatz die Regelungen zum Kontaktverbot auf öffentlichen Plätzen zu beachten.
Kölns Stadtdechant, Msgr. Robert Kleine, begrüßt die Wiederaufnahme der Gottesdienste, rät aber vor allem auch mit Blick auf sogenannte Risikogruppen zu Umsicht und Vorsicht. Seine Stellungnahme lesen Sie hier im Wortlaut.
In der Senduing „Augenblick mal“ in den NRW-Lokalradios berichten Stadtdechant Robert Kleine und Gottesdienstteilnehmerinnen von den ersten Erfahrungen mit Gottesdiensten unter besonderen Bedingungen.
Ab dem 4. Mai 2020 werden im Kölner Dom zu den folgenden Zeiten Gottesdienste gefeiert:
werktags: 6.30 Uhr, 8 Uhr, 10 Uhr, 18.30 Uhr (erst ab dem 11.5. öffentlich besuchbar)
sonntags: 7 Uhr, 8.30 Uhr, 10 Uhr, 12 Uhr, 17 Uhr, 19 Uhr
Gottesdienste uab 1. Mai wieder möglich
Köln/Düsseldorf (ksd). Bereits ab dem 1. Mai sollen in Nordrhein-Westfalen wieder Gottesdienste und andere „Versammlungen zur Religionsausübung“ stattfinden. Das teilte die Landesregierung am Donnerstagabend mit. Dabei gelten Auflagen zur Einhaltung der Hygiene-Bestimmungen und Corona-Maßnahmen.
Nach Gesprächen mit Ministerpräsident Armin Laschet und seinem Stellvertreter, Dr. Joachim
Stamp, hatten die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften Konzepte vorgelegt, wie Gottesdienste
und andere religiöse Versammlungen unter Beachtung des Infektionsschutzes gestaltet werden könnten.
„Auf der Grundlage der gleichermaßen umfassenden und präzisen vorgelegten Konzepte und
Maßnahmenkataloge sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder
unter Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können“, heißt es in einer Erklärung der
Staatskanzlei. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten erklärt, die Vorkehrungen zur
Einhaltung des geforderten Abstands und zum Schutz der Menschen bis zum 1. Mai vornehmen zu können.
Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung in Nordrhein-Westfalen sollen demnach ab Mai
wieder öffentlich stattfinden.
„Die Freiheit der Religionsausübung ist ein wichtiges Grundrecht unserer Verfassung“, sagte
Laschet. „Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und
Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise.“ Jüdische Gemeinden hätten auf
die gemeinsame Feier des Pessachfestes verzichtet, Christen auf die großen Gottesdienste an den
Hochfesten von Gründonnerstag bis Ostern. Die Muslime hätten erklärt, den Auftakt zum Ramadan ohne
gemeinsames Freitagsgebet zu feiern und die allabendlichen Begegnungen zum Fastenbrechen „anders zu
gestalten als in allen Jahren zuvor.“
Kardinal Rainer Maria Woelki hatte bereits zuvor berichtet, dass im Erzbistum Köln an einem Konzept gearbeitet werde, wie öffentliche Gottesdienste unter Auflagen aussehen könnten. „Ich gehe davon aus, dass wir am ersten Mai-Wochenende wieder mit öffentlichen Gottesdiensten beginnen können in begrenzter Zahl, abhängig von der Größe des Kirchenraums“, sagte der Kölner Erzbischof vor Journalisten in Köln. Wenn der Bedarf da sei, müssten gegebenenfalls mehr Gottesdienste angeboten werden. Das oberste Gebot sei es, dass die Menschen gesund bleiben, betonte Woelki. Daher werde es Auflagen geben, wie etwa zwei Meter Abstand zwischen den Gläubigen. Außerdem solle nur ein Priester die Messe feiern und vor der Kommunionausteilung solle es möglich sein, die Hände zu desinfizieren.
Der Leiter des Katholischen Büros NRW, Dr. Antonius Hamers, gibt im Interview mit katholisch.de Antworten auf Fragen nach Schutzkonzepten, Verantwortung und Verantwortlichkeiten sowie rechtlichen Aspekten.
Das Katholische Büro NRW vertritt die Interessen der fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer – Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn – gegenüber der Landesregierung.